In einer Selbsthilfegruppe sollten die persönlichen Daten der Teilnehmer respektiert und geschützt werden. In der Regel werden keine persönlichen Informationen von den Teilnehmern erfasst oder gespeichert. Es ist jedoch möglich, dass einige Selbsthilfegruppen eine Liste mit Kontaktdaten der Teilnehmer erstellen, um Informationen über zukünftige Sitzungen oder Aktivitäten zu teilen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Informationen, die während einer Sitzung in einer Selbsthilfegruppe geteilt werden, vertraulich behandelt werden sollten. Es ist üblich, dass die Gruppe eine Vereinbarung zur Vertraulichkeit oder Geheimhaltung unterzeichnet, um sicherzustellen, dass die persönlichen Informationen der Teilnehmer nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Teilnehmer der Gruppe vollständig anonym bleiben müssen, da der Austausch von persönlichen Erfahrungen und die Unterstützung durch andere Teilnehmer wichtig sein können.
Es ist auch möglich, dass Selbsthilfegruppen von einem professionellen Leiter oder Moderator geleitet werden, der die Gruppe moderiert und sicherstellt, dass die Gruppenmitglieder respektvoll miteinander umgehen und dass die Vertraulichkeit und der Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmer gewährleistet sind. Wenn eine Gruppe von einem professionellen Leiter geleitet wird, sollte dieser Leiter in der Lage sein, Fragen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz zu beantworten.
Grundsätzlich unterliegen persönliche Daten auch in der Selbsthilfe dem DSGVO.