Erstveröffentlicht: Mai 2026 · Zuletzt überarbeitet: Mai 2026 · 1. Fassung
Ich erinnere mich noch gut an das Gespräch. Jemand sagte mir: „563 Euro im Monat, das muss doch reichen. Die haben doch auch Wohnen und alles dabei.“ Ich habe nicht geantwortet. Nicht weil ich nichts zu sagen hatte. Sondern weil ich nicht wusste, wo ich anfangen soll.
Fange ich bei der Stromrechnung an? Beim Deutschlandticket? Bei den zwei Rezept-Zuzahlungen, die das Gesundheitsbudget schon am 8. des Monats aufgebraucht hatten?
Oder fange ich ganz vorne an. Damit, wie diese 563 Euro überhaupt zustande kommen. Wer sie festlegt. Auf welcher Grundlage. Und warum die Daten, auf denen sie basieren, aus einer Zeit stammen, in der niemand damit gerechnet hat, dass Eier mal 73 Prozent teurer werden.
Genau da fange ich an.
Erst der Warenkorb – dann der Regelsatz
Viele denken, der Staat berechnet zuerst was eins zum Leben braucht – und legt dann den Regelsatz fest. Das wäre logisch. Das ist aber nicht was passiert.
Was tatsächlich passiert: Das Statistische Bundesamt befragt alle fünf Jahre rund 60.000 Haushalte, was sie tatsächlich ausgeben. Nicht was sie bräuchten. Was sie ausgeben. Diese Erhebung heißt Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Aus diesen Ausgabedaten wird ein statistischer Warenkorb gebaut – aufgeteilt in Kategorien wie Ernährung, Kleidung, Mobilität, Gesundheit, Freizeit.
Und dann kommt der entscheidende Schritt: Es werden nicht alle Haushalte herangezogen. Nur die einkommensschwächsten 15 Prozent der Alleinlebenden. Die Idee dahinter: Was gibt die arme, aber nicht hilfsbedürftige Bevölkerung aus? Das soll der Bedarf sein.
Das klingt nach einer sauberen Methode. Ist es nicht.
Der Denkfehler im System
Hier steckt ein Fehler, der so grundlegend ist, dass eins ihn eigentlich nicht übersehen kann. Und trotzdem wird er übersehen – oder ignoriert.
Die Referenzgruppe für den Regelsatz sind die einkommensschwächsten 15 Prozent der Bevölkerung. Was diese Menschen ausgeben, gilt als Maßstab für den Bedarf.
Aber was geben arme Menschen aus?
Sie geben aus, was sie haben. Nicht was sie brauchen. Sie kaufen das billigste Brot, nicht das nahrhafteste. Die Dose, nicht das frische Gemüse. Den 8-Euro-Wasserkocher, nicht das Gerät, das zehn Jahre hält. Sie verzichten auf den Zahnarztbesuch, auf neue Schuhe, auf das Schulheft, das noch fehlt. Sie strecken Mahlzeiten, überspringen Mahlzeiten, erfinden Mahlzeiten aus dem, was noch da ist.
Arme Menschen geben armes Geld aus. Das bedeutet: Sie machen Abstriche, die in den Ausgabedaten nicht als Abstriche auftauchen – sondern als normale Ausgaben. Als Bedarf.
Wenn der Laptop kaputt ist, wird kein neuer gekauft. Nicht weil eins keinen braucht. Sondern weil es schlicht nicht geht. Die Brille, die seit zwei Jahren nicht mehr richtig passt, bleibt die Brille – denn für Sehhilfen gibt es aus der Grundsicherung schlicht nichts. Physiotherapie? Gibt es eine Verordnung, gibt es Zuzahlungen. Gibt es Zuzahlungen, braucht eins eine Befreiung. Und die Befreiung? Die kostet Überblick, Kraft, Zeit – und oft genug auch Geld, das eins nicht hat, um überhaupt erst an die Befreiung ranzukommen.
Diese fehlenden Ausgaben tauchen in der EVS nicht auf. Sie sind unsichtbar. Und weil sie unsichtbar sind, werden sie nicht berücksichtigt.
Das System misst nicht was Menschen brauchen. Es misst was Menschen sich leisten können. Und nennt das dann Bedarf.
Das ist kein Rechenfehler. Das ist ein Systemfehler. Und er ist gewollt.
Wer rausgerechnet wird – und warum das zählt
Aus dem Warenkorb werden einzelne Positionen heraus- oder heruntergerechnet. Alkohol und Tabak zum Beispiel. Das leuchtet ein. Aber auch Dinge, die zum Leben dazugehören: Telefon und Internet wurden lange Zeit so niedrig angesetzt, dass die Beträge nicht einmal für einen Prepaid-Vertrag gereicht hätten. Restaurantbesuche, Friseur, Vereinsmitgliedschaft – gestrichen oder marginalisiert.
Das ist keine neutrale Rechenoperation. Das sind politische Entscheidungen darüber, was armen Menschen zusteht. Und wer diese Entscheidungen trifft, sitzt nicht in der Schlange beim Jobcenter.
Das nenne ich nicht Berechnung. Das nenne ich Zumutung.
Sechs Jahre alte Daten – in einer Welt, die sich verändert hat
Die aktuelle Regelbedarfsstufe basiert auf der EVS von 2018. Nicht 2023. Nicht 2022. 2018.
In den Jahren zwischen zwei EVS-Erhebungen wird der Regelsatz nicht neu berechnet, sondern per Mischindex fortgeschrieben. Ein Teil orientiert sich an der Preisentwicklung, ein Teil an den Nettolöhnen. Das klingt nach Dynamik. Ist es aber nicht – denn dieser Index gleicht reale Preissteigerungen nur teilweise aus.
Was in dieser Lücke passiert ist: Lebensmittelpreise stiegen 2022 und 2023 um jeweils über 13 Prozent. Den stärksten Anstieg seit den 1970er Jahren. Eier wurden 73 Prozent teurer. Speisefette und Öle 49 Prozent. Milch und Käse 37 Prozent.
Und der Regelsatz? Der wurde angepasst. Ein bisschen. Nicht annähernd genug.
Wer 100 Euro aus dem Jahr 2019 in die Hand nimmt, kauft damit heute das, wofür eins 2019 noch 70 Euro gebraucht hätte. 30 Prozent Kaufkraftverlust. In einem Budget, das ohnehin schon auf Kante genäht war.
Das ist kein Versehen. Das ist Methode.
Die EVS 2023 liegt vor – und ändert nichts
Es gibt eine aktuellere Erhebung. Die EVS 2023 wurde durchgeführt. Die Daten liegen vor. Und sie wurden für die aktuellen Regelsätze noch nicht vollständig herangezogen.
Man hätte also aktuellere Grundlagen gehabt. Man hat sie nicht genutzt. Und während die Politik darüber diskutiert, welche Methode die richtige ist, kochen Menschen mit 6,51 Euro am Tag.
Das ist der Unterschied zwischen einer politischen Debatte und einer Lebensrealität.
Was das im Alltag bedeutet
195,36 Euro bleiben pro Monat für Essen und Trinken. Das sind 6,51 Euro pro Tag. Das klingt nach einem Plan.
Aber dieser Plan geht nur auf, wenn nichts dazwischenkommt. Kein Jobcenter-Termin, der Busfahrt kostet. Keine kaputte Waschmaschine, die ein Darlehen nötig macht, das danach vom Regelsatz abgezogen wird. Keine Nachzahlung beim Strom. Kein krankes Kind, das Schonkost braucht.
Und das Essen? Das ist der einzige Posten, der flexibel ist. Miete ist fix. Strom ist fix. Versicherungen sind fix. Nur beim Essen kann eins noch jonglieren. Und genau deshalb wird beim Essen gespart – nicht weil es am unwichtigsten ist, sondern weil es das einzige ist, worüber eins noch Kontrolle hat.
⚠️ Realität
Wer spart, spart zuerst beim Essen. Nicht weil eins das will. Sondern weil nichts anderes geht.
Was ab Juli 2026 noch dazukommt
Ab dem 1. Juli 2026 ändert sich der Name: Aus dem Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld. Der Regelsatz bleibt bei 563 Euro. Aber es gibt Verschärfungen.
Das Jobcenter übernimmt die Miete nur noch bis zum 1,5-fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Wer darüber liegt, muss die Differenz selbst zahlen – und die kommt vom Regelsatz. Das heißt: vom Essen.
Sanktionen werden ausgeweitet. Wer ohne wichtigen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnt, riskiert Kürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelsatzes. Bei beharrlicher Verweigerung kann er vollständig entfallen.
Vollständig. Das bedeutet: null Euro. Für Essen.
Ich muss das nicht kommentieren. Die Zahl reicht.
Schweigen ist keine Option
Armut ist kein Randphänomen mehr. Sie ist in der Mitte angekommen – und die Mitte merkt es oft selbst nicht oder schweigt darüber, weil Armut in Deutschland noch immer mit persönlichem Versagen gleichgesetzt wird.
Menschen mit einem guten Einkommen auf dem Papier. Vollzeitjob, Tarifvertrag, kein offensichtlicher Mangel. Und trotzdem: Am Ende des Monats bleibt nichts. Die Miete frisst das Gehalt. Die Energiekosten den Rest. Lebensmittel werden zur Rechenfrage. Was gut klingt, trägt sich in der Realität kaum.
Das trifft Grundsicherungsbeziehende. Es trifft Geringverdienende. Es trifft inzwischen Menschen, die nach außen hin zur Mittelschicht gehören und innerlich längst angefangen haben zu jonglieren.
Es gibt Menschen, die das nicht hinnehmen. Die seit Jahren jeden dritten Samstag im Monat auf die Straße gehen – 14 bis 16 Uhr, Breslauer Platz hinter dem Kölner Hauptbahnhof. Nicht weil es einfach ist. Sondern weil Sichtbarkeit zählt. Weil es einen Unterschied macht, ob man schweigend rechnet oder laut spricht.
Ich unterstütze diese Gruppe mit Sichtbarkeit in den Netzwerken – und schreibe, wenn Bedarf ist, gerne Artikel darüber. Weil Schreiben das ist, was ich tun kann. Und weil jede Form von Öffentlichkeit zählt.
Warum ich das schreibe
Nicht um zu erklären, wie es ist, arm zu sein. Das wissen die, die es sind.
Ich schreibe das für alle anderen. Für Fachkräfte, die täglich mit Betroffenen sprechen und manchmal nicht verstehen, warum jemand nicht einfach „besser plant“. Für Politiker, die in Ausschüssen über Indexmethoden debattieren, während Menschen in Supermärkten innerlich zusammenzählen. Für alle, die glauben, 563 Euro müssen doch reichen.
Es gibt einen Spruch, den man in der Kindererziehung verwendet, wenn das Geld wie immer knapp ist und man dem Kind erklären möchte, dass es jetzt gerade nicht passt: „Alles was wir brauchen haben wir. Was wir nicht haben, brauchen wir nicht.“
Auch das habe ich meinen Kindern gesagt.
Aber genau das ist es, was Merz, Spahn, Linnemann und Co. gerade mit armutsbetroffenen Menschen machen. Sie wollen uns erziehen. Uns. Erwachsene Menschen, die jeden Tag um ein menschenwürdiges Leben kämpfen. Ohne Ressourcen. Ohne den Weg aus der Armut zu finden.
Eine EU-Rentnerin kann nicht aus der Situation heraus. Ein alleinerziehendes Elternteil kann nicht aus der Situation heraus. Ein Mensch mit Behinderung – ob EM-Rentner oder mit körperlichen Einschränkungen – bekommt nicht plötzlich neue Gliedmaßen und auch keine neue Erwerbsbiografie.
Sie reichen nicht. Und das ist keine Meinung. Das ist Mathematik.
📖 Weiterlesen – Armut & System
Hintergründe, Zahlen und Werkzeuge zum Thema Grundsicherung.
- ► Kaufkraft, Lebensmittel und Grundsicherung – was unser Einkauf wirklich kostet
- ► Wie der Regelsatz berechnet wird – und warum das eine politische Entscheidung ist
- ► Einkaufszettel Grundsicherung – was 6,51 € pro Tag wirklich bedeutet
- ► ZDF Bürgergeld-Doku – eine Kritik
- ► Armut in Deutschland 2026 – warum Menschen auf die Straße gehen
Quellen & weiterführende Links
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) – destatis.de
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Verbraucherpreisindex – Genesis-Online 61111-0002
- BMAS: Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG), Regelbedarfsstufen 2024 – bmas.de
- Der Paritätische Gesamtverband: Armutsbericht 2023 – der-paritaetische.de
- Bundesregierung: Grundsicherungsgeld – Änderungen ab 1. Juli 2026 – bundesregierung.de
Alle Links wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft.
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